Wie diese Website personenbezogene Daten erhebt, verwendet, schützt, übermittelt und löscht.
Diese Hinweise gelten weltweit und beschreiben den gegenwärtigen Betrieb der Website. Stärkerer zwingender Schutz eines anwendbaren Rechtsraums bleibt unberührt. Die englischen Seiten verwenden durchgehend amerikanisches Englisch; daraus folgt keine australische Sprachfassung.
Gegenwärtiger Bereitstellungsstatus: Die freiwillige Publikumsmessung ist ausgeschaltet und bleibt bei dieser Bereitstellung ausgeschaltet. Eine spätere Aktivierung erfordert eine gesonderte administrative Änderung sowie eine erneute Prüfung der Einwilligungssteuerung und der rechtlichen Bewertung.
Es besteht kein öffentlicher Besucherzähler. Das ausschließlich für die Administratorin bestimmte Dashboard zeigt geschätzte eindeutige Browser, nicht identifizierte Personen.
1. Umfang und Verantwortliche
Erfasst werden die öffentliche Website, Leseproben und Downloads, Anträge auf geschützten Lesezugang, passwortlose Anmeldung, Kritiken und Sachkorrekturen, Fach- und Rechteanfragen sowie—nur nach wirksamer Einwilligung und administrativer Freischaltung—eine eigene Publikumsmessung. Drittseiten unterliegen ihren eigenen Hinweisen.
Die Verantwortliche hat keine EU- oder UK-Vertretung bestellt. Nach der dokumentierten Bewertung des gegenwärtigen Betriebs—keine Verhaltensbeobachtung, keine Verkäufe oder Abonnements, kein öffentliches Kontenprogramm und nur individuell veranlasste wissenschaftliche, fachliche, Rechte-, Kritik-, Korrektur- und Lesezugangskorrespondenz—findet die Vertretungspflicht derzeit keine Anwendung. Vor Publikumsmessung, bezahltem Zugang, Abonnements, öffentlichen Konten oder systematischen Kampagnen im EWR oder Vereinigten Königreich ist die Bewertung erneut vorzunehmen.
2. Erhobene Kategorien, Zwecke und Aufbewahrung
| Kategorie | Beispiele und Quelle | Zweck/Rechtsgrundlage | Empfänger | Regelfrist |
|---|---|---|---|---|
| Anonyme Publikumsmessung | Zufällige Browser- und Sitzungskennung, öffentlicher Seitenpfad, Sprache, grobe Herkunft, verweisende Domain, Zeitpunkt; nur nach Einwilligung. | Messung geschätzter eindeutiger Browser und aggregierter Nutzung; Einwilligung. | Google Firebase/Cloud. | Besucher-Hash bis 365 Tage nach letzter Nutzung; Tagesabgleich bis 100 Tage; Aggregate bis 395 Tage (etwa 13 Monate); Ratenbegrenzungs-Hash bis 2 Tage. |
| Lesezugang und Konto | Name, E-Mail, Institution, Funktion, Fachgebiet, Profil, gewünschte Werke, Schwerpunkt, Zeitraum, Authentifizierungs- und Sitzungsdaten. | Antrag prüfen, anmelden, Werke bereitstellen, Urheberrecht schützen; vorvertragliche Schritte, Zugangsvereinbarung, Sicherheit. | Google Firebase/Cloud, E-Mail-Anbieter, Verantwortliche. | Inaktive Anträge und beendete Zugänge nach 24 Monaten auf Löschung prüfen. |
| Kritik, Korrektur, Erlaubnis | Gelesene Werke, Text, Namensnennung, private Hinweise, getrennte Erlaubnisse. | Kritik auswerten, Fehler berichtigen, Provenienz und Erlaubnisse belegen. | Verantwortliche; nur im erlaubten Umfang ausgewählte Fachpersonen. | Mindestens alle 24 Monate prüfen; nur solange erforderlich. |
| Fach- und Rechteanfrage | Kontaktdaten, Organisation, Funktion, Land, Rechtegebiet, Materialwunsch, Termine, Nachricht. | Anfrage beantworten und Gespräche vorbereiten. | Verantwortliche und angefragte bzw. erforderliche Fachkontakte. | Inaktive Fachanfragen werden nach 24 Monaten auf Löschung geprüft. |
| Sicherheits- und Diagnoseprotokolle | Vorübergehend Netzwerkadresse, User-Agent, App-Check-Status, Zeitstempel, Fehler- und Anmeldeereignisse. | Missbrauch verhindern, System und Werke schützen, Rechtsansprüche. | Google, E-Mail- und Sicherheitsanbieter, Behörden bei Pflicht. | Diagnose gewöhnlich höchstens 12 Monate; Ratenbegrenzungs-Hash 2 Tage. |
3. Rechtsgrundlagen in EWR und Vereinigtem Königreich
- Einwilligung: freiwillige Browserspeicherung, Publikumsmessung und getrennte öffentliche Zitaterlaubnis.
- Angeforderte Schritte/Vertrag: Lesezugang, Anmeldung, Materialbereitstellung, Rechte- und Verlagsgespräche.
- Berechtigte Interessen: Fachkorrespondenz, Sicherheit, Schutz urheberrechtlicher Werke, redaktionelle Provenienz.
- Rechtspflicht/Rechtsansprüche: vorgeschriebene Aufzeichnungen, Vorfälle und Streitbeilegung.
Es gibt keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung, keine verhaltensbezogene Werbung und keinen Datenhandel.
4. Cookies, lokaler Speicher und ähnliche Techniken
Eine notwendige Auswahlkennung merkt Einwilligung oder Ablehnung höchstens 180 Tage. Firebase Authentication und App Check nutzen erforderliche Speicherungen für geschützte Dienste. Publikumskennungen entstehen nur nach Einwilligung und Freischaltung. Global Privacy Control und ein anerkanntes Do-Not-Track-Signal werden als Ablehnung freiwilliger Statistik behandelt.
5. Freiwillige Publikumsmessung
Der Zähler schätzt eindeutige Browser, nicht Personen. Er ist standardmäßig ausgeschaltet, arbeitet nur auf der Produktionsdomain und nie im Leseraum oder Administrationsbereich. Ablehnung beschränkt keinen öffentlichen Inhalt. Unter kann die Entscheidung geändert und eine Löschung der pseudonymen Browseridentität beantragt werden.
6. Kinder und sensible Daten
Die Website richtet sich nicht an Kinder unter 13 Jahren und erhebt wissentlich keine Online-Daten eines Kindes unter 13. Bitte keine Ausweisnummern, Kontozugangsdaten, Biometrie, genaue Geolokalisierung, Gesundheitsdaten, strafrechtliche Angaben oder Kinderdaten übermitteln, sofern sie nicht ausdrücklich und rechtmäßig angefordert werden.
7. Anbieter, Orte und internationale Übermittlung
Firestore eur3 nutzt Belgien und die Niederlande als Schreib-/Leseregionen und Finnland als Zeugenregion. Functions und geschützter Storage liegen in Belgien (europe-west1). Die Verantwortliche verwaltet das Projekt aus den Vereinigten Staaten; E-Mail, Support, Routing und Sicherheit können weitere Anbieterorte einbeziehen. Mögliche Empfängerländer sind daher insbesondere Vereinigte Staaten, Belgien, Niederlande und Finnland.
EU-Vertretung: nach der dokumentierten Bewertung des gegenwärtigen Betriebs nicht erforderlich. UK-Vertretung: nach derselben Bewertung nicht erforderlich. Die Website beobachtet derzeit kein Verhalten, verkauft keinen Zugang, führt keine Abonnements und betreibt kein systematisches EWR- oder UK-Nutzerprogramm. Bei einer Änderung dieser Tatsachen wird die Vertretungspflicht vor der Aktivierung erneut geprüft.
8. Rechte und Anfragen
Unabhängig vom Wohnort können Bestätigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Einschränkung, Widerspruch, Empfängerangaben oder Widerruf künftiger Einwilligung verlangt werden. Nutzen Sie Datenschutzanfrage oder E-Mail. Identität, Ausnahmen, Sicherheit und Rechte Dritter können die Bearbeitung begrenzen.
EWR-/UK-Anfragen werden gewöhnlich binnen eines Monats beantwortet; US-Bundesstaatenanfragen binnen 45 Tagen; australische Beschwerden gewöhnlich binnen 30 Tagen. Gegen eine Ablehnung kann mit dem Betreff Appeal / Beschwerdeprüfung eine erneute Prüfung verlangt werden.
9. Vereinigte Staaten und Bundesstaaten
Die wesentlichen Rechte umfassender US-Bundesstaatengesetze werden freiwillig allen US-Personen angeboten, auch wenn Umsatz-, Mengen- oder Kleinunternehmensschwellen nicht erreicht sind. Das Projekt verkauft keine personenbezogenen Daten, teilt sie nicht für kontextübergreifende Werbung, nutzt keine zielgerichtete Werbung und kein Profiling für rechtlich erhebliche Entscheidungen. GPC wird berücksichtigt; die Rechtsausübung führt nicht zu Benachteiligung. Bevollmächtigte können mit schriftlicher Vollmacht handeln.
Kalifornische Kategorien der letzten zwölf Monate entsprechen der Erhebungstabelle: Identifikatoren/Kontakt, begrenzte Internet- und Sicherheitsdaten, Berufs-/Institutionsangaben, Korrespondenz, Kritik-/Erlaubnisdaten und Authentifizierungsdaten. Kein Verkauf oder Teilen für Verhaltenswerbung; keine Weitergabe für eigene Direktwerbung Dritter.
10. Australien
Die Australian Privacy Principles werden australischen Besuchern freiwillig als Mindeststandard gewährt, unabhängig davon, ob Umsatz-, Kleinunternehmens- oder Auslandsbezugsschwellen des Privacy Act im Ergebnis greifen. Öffentliche Nutzung bleibt anonym, solange weder Statistik gewählt noch ein Formular abgesandt wird; Pseudonyme sind, soweit praktisch und rechtmäßig, zulässig.
Auskunft, Berichtigung und Beschwerde können per E-Mail verlangt werden; australische Beschwerden werden gewöhnlich binnen 30 Tagen beantwortet. Falls der Privacy Act anwendbar ist und keine Lösung gelingt, kann die Office of the Australian Information Commissioner angerufen werden. Wahrscheinliche Auslandsorte sind Vereinigte Staaten, Belgien, Niederlande und Finnland.
Kommerzielle elektronische Nachrichten mit Australienbezug werden nur mit erforderlicher Einwilligung oder anderer Rechtsgrundlage, eindeutiger Absenderkennung, Kontaktangaben und funktionsfähiger Abmeldung versandt. Abmeldungen werden binnen fünf Werktagen ohne Gebühr oder Kontozwang umgesetzt; die Abmeldefunktion bleibt mindestens 30 Tage aktiv.
11. Sicherheit, Vorfälle und Aufbewahrung
Passwortlose Anmeldung, App Check, Administratoransprüche, getrennte öffentliche/private Pfade, Ratenbegrenzung, Anbieter-Verschlüsselung und Löschfristen schützen die Daten. Vorfälle werden untersucht und, soweit vorgeschrieben, Betroffenen und Behörden gemeldet—einschließlich anwendbarer US-Bundesstaatenregeln, EU-/UK-Regeln und des australischen NDB-Systems.
12. E-Mail, Kritik und öffentliche Zitate
Gegenwärtig werden nur angeforderte oder transaktionale Nachrichten versandt. Vor einem kommerziellen Verteiler müssen vollständige Postanschrift, Einwilligungsnachweise und Abmeldeverfahren konfiguriert sein. Urheberrecht an Kritiken verbleibt bei der einreichenden Person; redaktionelle, vertrauliche fachliche und öffentliche Nutzung sind getrennte Entscheidungen. Materielle Verbindungen zu einer veröffentlichten Empfehlung werden offengelegt.
13. Änderungen und Kontakt
Wesentliche Änderungen erhalten neuen Stand und neue Version. Eine frühere Einwilligung gilt nicht automatisch für einen wesentlich anderen Zweck. Kontakt: lianasive.writer@proton.me.