Datenschutzrecht ausüben, Beschwerde einreichen oder Entscheidung prüfen lassen.
Kein Konto ist erforderlich. Nur die vernünftigerweise zur Zuordnung nötigen Angaben übermitteln; keine Passwörter, Ausweise, Kontonummern, Gesundheits- oder sonstigen sensiblen Daten senden.
Mögliche Anträge
- Bestätigung und Auskunft;
- Berichtigung;
- Löschung;
- Einschränkung oder Widerspruch;
- übertragbare Kopie;
- Widerruf künftiger Einwilligung;
- Angaben zu Kategorien, Quellen, Zwecken, Empfängern und Fristen;
- Löschung der pseudonymen Statistikidentität dieses Browsers;
- Prüfung einer Datenschutzbeschwerde.
Erforderliche Angaben
Name oder Pseudonym, verwendete E-Mail-Adresse bzw. Dienst, gegebenenfalls Rechtsraum/Bundesstaat, gewünschtes Recht und ausreichende Zuordnungsangaben. Eine verhältnismäßige Identitätsprüfung kann verlangt werden.
Bevollmächtigte und Beschwerdeprüfung
Bevollmächtigte können mit schriftlicher Vollmacht handeln. Wird ein Antrag abgelehnt, kann mit Appeal / Beschwerdeprüfung eine getrennte erneute Prüfung verlangt werden.
Australische Beschwerde
Australische Beschwerden sollen Handlung und gewünschte Lösung benennen. Antwort gewöhnlich binnen 30 Tagen; bei Anwendbarkeit des Privacy Act kann anschließend die OAIC angerufen werden.